Service
Liefer- und Zahlungsbedingungen, Stand 1. Januar 2003
1. Geltung
1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.v. § 13 BGB ausschließlich die nachstehenden Liefer- und
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Zahlungsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
haben. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
1.3 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es im
Einzelfall eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.
2. Vertragsabschluss und -änderungen
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet haben. Ein wirksamer Vertrag kommt erst
zu Stande mit unserer Bestätigung des Kundenauftrages; dies kann durch Lieferung der bestellten Ware oder Ausführung der vereinbarten
Leistung erfolgen.
2.2 Für den Vertragsinhalt ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgeblich, die auch in Form einer der Ware beigefügten Rechnung erfolgen kann.
2.3. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Bestätigung unverzüglich widersprechen.
2.4 Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Preise
3.1 Vorbehaltlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung gelten die Preise, die in unserer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft
befindlichen Preisliste oder dem gültigen Katalog ausgewiesen sind.
3.2 Sämtliche Preisangaben in Preislisten und Katalogen erfolgen in Euro. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer,
Versand- und Versicherungskosten ab Werk Ispringen. Der Kunde hat nach Maßgabe der in den Preislisten und Katalogen enthaltenen
besonderen Regelungen die Kosten für Transportversicherung und Versand zu tragen.
3.3 Wir sind berechtigt, für die Durchführung von Kleinaufträgen einen Mindermengenzuschlag und für eine vom Kunden gewünschte
Lieferung an eine von der Rechnungsanschrift abweichende Lieferadresse eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen (die Wertgrenze für
Kleinaufträge, die Höhe des Zuschlages sowie die Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus den Preislisten und Katalogen).
4. Lieferzeit
4.1 Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen Abrede unverbindlich.
4.2 Eine verbindlich vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf unser Werk Ispringen verlassen hat oder wir dem
Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.3 Die Lieferzeit verlängert sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum bei höherer Gewalt, Streik und Aussperrung,
Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen und sonstigen außergewöhnlichen unverschuldeten Umständen,
soweit diese auf die Lieferzeit Einfluss haben. Dauern diese Umstände mehr als 4 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden
Frist liefern werden. Schadenersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
4.4 Im Falle einer verspäteten Leistung geraten wir dennoch nicht in Verzug, solange dies auf Umständen beruht, die wir bei billigerweise zu
erwartender Sorgfalt nicht voraussehen und durch zumutbare Maßnahmen nicht haben verhüten können.
4.5 Haben wir die Überschreitung der Lieferzeit zu vertreten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, nachdem er uns schriftlich
eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.
4.6 Wir sind zur Zurückhaltung unserer Leistung berechtigt, solange der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag
oder einem sonstigen Rechtsgrund nicht erfüllt.
5. Lieferung in Teilmengen und auf Abruf
5.1 Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtung in Teilmengen zu erfüllen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Teilleistungen
gelten als selbständige Rechtsgeschäfte, die nach Maßgabe von Ziffer 7 gesondert zu bezahlen sind. Erfolgt die Zahlung einer Teillieferung
nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Erfüllung der noch ausstehenden Teillieferungen zu verweigern.
5.2 Im Falle einer auf Abruf bestellten Ware ist der Kunde vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Frist verpflichtet, diese innerhalb
von 6 Monaten vollständig abzurufen; der Abruf muss in angemessener Frist vor dem Liefertermin erfolgen.
6. Transport und Gefahrübergang
6.1 Der Versand erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Transportgefahr auch
dann zu tragen, wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernommen haben.
6.2 Wir sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zur Bestimmung des Transportmittels berechtigt; für günstige Verfrachtung sowie
Transportlaufzeit wird keine Haftung übernommen.
6.3 Schadenersatzansprüche wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung oder wegen mangelhafter Verpackung der Ware sind ausgeschlossen,
sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.